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myGully |
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04.09.11, 14:26
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#1
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The Master of Disaster
Registriert seit: Sep 2008
Ort: IN EUROPA :D
Beiträge: 850
Bedankt: 134
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Was beudetet außerbücherliches Eigentum?
Hi,
könnte mir bitte jemand erklären, was "außerbücherliches Eigentum" bedeutet?
Vielen Dank im Voraus!
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04.09.11, 14:30
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 5
Bedankt: 18
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04.09.11, 14:31
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#3
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The Master of Disaster
Registriert seit: Sep 2008
Ort: IN EUROPA :D
Beiträge: 850
Bedankt: 134
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Ich habe schon gegoogelt, aber nichts brauchbares gefunden, ich will dass es mir jemand erklärt und nicht in fachbegriffen lesen, denn die habe ich nicht verstanden...aber trotzdem danke für die Hilfe...
PS: Dafür kriegst du, aber kein Danke (Button).
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04.09.11, 14:52
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#4
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Fidel Castros Sohn
Registriert seit: May 2010
Ort: Havanna
Beiträge: 161
Bedankt: 137
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redest du von außerbürgerlichem Eigentum oder wirklich wie du geschrieben hast außerbücherliches Eigentum o.O
Außerbücherliches Eigentum bedeutet einfach, dass du im Grundbuch( Stück Land) nicht eingetragen bist. Du aber unter bestimmten Bedingungn das Recht hast das Eigentum zu verkaufen/ verwenden.
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Satzzeichen sind keine Rudeltiere
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04.09.11, 14:57
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#5
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The Master of Disaster
Registriert seit: Sep 2008
Ort: IN EUROPA :D
Beiträge: 850
Bedankt: 134
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Hi,
ich rede von außerbücherliches Eigentum, ich danke dir für die Erklärung, aber hat es irgendwelche negativen Folgen, dass man im Grundbuch nicht eingetragen ist?
PS: Was sind die bestimmte Bedingungen?
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04.09.11, 15:04
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#6
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Fidel Castros Sohn
Registriert seit: May 2010
Ort: Havanna
Beiträge: 161
Bedankt: 137
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Zitat:
Zitat:
Außerbücherliches Eigentum (von -)
Ich habe ein Grundstück von meiner unlängst verstorbenen Mutter geerbt und möchte dieses weiterverkaufen. Muss ich zuerst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden?
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Antwort:
Zitat:
Berechtigung zum Weiterverkauf
(von ) User
Nein. Mit der Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens, der sogenannten Einantwortung, sind Sie bereits außerbücherlicher Eigentümer und können die Liegenschaft verkaufen. Ins Grundbuch eingetragen wird dann der Käufer.
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quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Da dies eine österreichische Seite is,denke ich mal das du auch aus diesem Lande kommst. Wenn nicht müsste man noch einmal suchen.
Negative Folgen könnten sein, dass der Grundbesitzer dich vom Hof jagen könnte.
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Satzzeichen sind keine Rudeltiere
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04.09.11, 15:06
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#7
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The Master of Disaster
Registriert seit: Sep 2008
Ort: IN EUROPA :D
Beiträge: 850
Bedankt: 134
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Ja, ich lebe in Österreich....ich wollte mir ein Haus mit Garten kaufen (es ist außerbücherliches Eigentum) und d. h. ich bin nicht der eigentlich Eigentümer und, wenn der eigentliche Eigentümer mich raus schmeißen, will, dann geht das so einfach, obwohl man eine hohe Summe zahlt für dieses Haus?
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04.09.11, 15:12
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#8
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Fidel Castros Sohn
Registriert seit: May 2010
Ort: Havanna
Beiträge: 161
Bedankt: 137
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Zitat:
Ins Grundbuch eingetragen wird dann der Käufer.
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Also wenn du es kaufst,dann wirst du ins Grundbuch geschrieben. Außerbücherlich heißt in diesem Fall nur,das der Verkäufer nicht der Grundbesitzer ist. Das kann viele Gründe haben. Wie im oben genannten Fall, dass der Grundbesitzer verstorben ist und der Erbe nicht eingetragen ist,aber dennoch berechtigt das Grundstück zu verkaufen.
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Satzzeichen sind keine Rudeltiere
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04.09.11, 15:23
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#9
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The Master of Disaster
Registriert seit: Sep 2008
Ort: IN EUROPA :D
Beiträge: 850
Bedankt: 134
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Asoo, ok...danke dir!
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