Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) macht in Sachen Vorratsdatenspeicherung einen Schritt auf die Koalitionspartner zu und ist zumindest in engen Grenzen kompromissbereit.
Grundsätzlich sollen die Strafverfolgungsbehörden nur die Möglichkeit haben, Verbindungsdaten mit dem Quick Freeze-Verfahren einzufrieren. Dies würde - je nach Telekommunikationsunternehmen - einen Zugriff auf Daten der letzten Tage bis hin zu rund zwei Monaten ermöglichen.
Eine Art Vorratsdatenspeicherung soll auf IP-Adressen begrenzt werden. Aktuell wird bei den meisten Providern nicht gespeichert, wann eine IP-Adresse an einen Flatrate-Kunden vergeben war. Wie die Ministerin gegenüber der 'Süddeutschen Zeitung' sagte, wäre hier eine kurze Speicherfrist möglich.
"Um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte zu ermöglichen, sollen die TK-Unternehmen Internetverbindungsdaten für sieben Tage sichern", so Leutheusser-Schnarrenberger. Der Zugriff soll dann weiterhin nur bei schweren Straftaten im Rahmen konkreter Ermittlungen gegen einen eingeschränkten Personenkreis möglich sein.