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myGully |
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21.12.10, 19:17
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 23
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ist der Amazonkauf rechtsgültig??
Sooo =)
Mein Adrenalinspiegel fliegt über mein Kopf.
Also: Ich habe gerade 5x LG w2240t TFT Monitore für 4,92€ das Stück gekauft.
Jemand da oben muss sich verschrieben haben, den als ich meine Bestätigungs-E-Mail bekommen habe und alle so ist (St. 4,92€) wie ich es WILL^^ , habe ich nochmal auf den Artikel geschaut und WUM!!
jetzt kostet er 129,98€!
Habe ich Recht?^^
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21.12.10, 19:21
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 23
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Das wäre ja assozial =D
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21.12.10, 19:22
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#3
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KaraKartal
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.375
Bedankt: 1.630
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Die stornieren den und dürfen das auch. Ist nich das erste Mal das sowas passiert
EDIT: Freu dich nich zu früh, der Artikel WIRD storniert^^
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21.12.10, 19:25
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Die wirst du nicht für den Preis bekommen!
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21.12.10, 19:25
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#5
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 423
Bedankt: 224
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jap, gabs schon häufiger..
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21.12.10, 19:40
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#6
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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das ist ne ganz schwere sache.
so ausem bauch würd ich sagen nein.
dann kann man aber wieder die bestätigungs mail ins spiel bringen wo ja drin steht das sie die die dinger zu den von dir genannten preis liefern wollen und damit wäre der vertrag ja eigentlich abgeschlossen.du hast das angebot gemacht und er hat es angenommen.willenserklärung ist von beiden seiten gegeben.
ABER jetzt kommt wieder das, dass EVD system von dem die mail selbständig rausgeschickt hat.
wenn man mal so in google rumschaut gibt es genug fälle wo die shops liefern mussten zu den preisen aber ich denk hier bist du falsch.es gibt viele internet foren die sich mit "recht" beschächtigen und da würd ich dann meinen fall nochmal schildern.
am besten auch direkt ne kopie der mail mit bei legen.
viel glück
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edit :
Zitat:
Essen (dpa/lnw) - Wer im Internet Waren bestellt, die versehentlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet worden sind, hat keinen Anspruch auf deren Lieferung. Das hat das Landgericht Essen entschieden und damit einer Internet-Versandfirma Recht gegeben (Az.: 16 O 416/02), berichtet die Neue Juristische Wochenzeitschrift in ihrer aktuellen Ausgabe.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger Computerteile bestellt, deren Wert etwa beim hundertfachen des angegebenen Preises lag. Die Firma verweigerte die Lieferung mit Hinweis auf das Versehen. Auch wenn der Eingang der Bestellung wiederum mit dem falschen Preis bestätigt wurde, habe kein Kaufvertrag vorgelegen, entschieden die Richter.
Die Preise im Internet seien mit einer Schaufenster-Auslage vergleichbar, deren Preisangaben ebenfalls nicht verbindlich seien. Die Versandfirma hatte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt.
Landgericht Essen (Az.: 16 O 416/02)
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sieht wohl doch nicht mehr so gut aus
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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21.12.10, 21:18
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 23
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Ich werde mich melden, wenn es etwas neues gibt.
Zitat:
Die Versandfirma hatte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt.
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das müsste ich dann Prüfen =)
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21.12.10, 21:20
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#8
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Der Vertrag kommt doch meist erst bei Versand zu stande, bzw. wenn der Kunde die Ware erhalten hat.
Und vor allem bei einem so großen Handel wie Amazon ... no way!
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21.12.10, 21:23
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#9
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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würde auch sagen dass durch die bestaetigungsemail dein angebot auf die inventatio ad offerendum ( bsp der schaufensterauslage - einladung ein angebot abzugeben) ein kaufvertrag zustande kam.
kenn jedoch nicht die agb´s des ladens - schaetze daher dass die sich wohl gegen sowas abgesichert haben. ansonsten wuerden sie sowieso auf irrtum plaedieren und damit wohl auch duchkommen.
frag ma nach nem gutschein aus kulanz, koennt ja klappen
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21.12.10, 21:54
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#10
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Gamer
Registriert seit: Apr 2010
Ort: localhost
Beiträge: 235
Bedankt: 76
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Sowas passiert öfters bei amazon, bei geringeren preisunterschieden machen die das meist aus kulanz aber bei dir wird das wohl kaum was
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21.12.10, 23:07
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#11
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Is mir genauso auch schon bei amazon und hitmeister passiert. Auftrag wurde direkt storniert, wobei ich bei hitmeister erst spät auf mehrere nachfragen erfahren hab wieso^^
Naja ... die freude war auf jedenfall nur von kurzer dauer^^
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21.12.10, 23:19
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#12
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My Gully
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 827
Bedankt: 441
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Amazon wird das so nicht hinnehmen, dafür müsstest du mit nem Anwalt anrücken und für ihn könntest du die 5 Monitore schon längst gekauft haben
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Mein Beitrag hat euch gefallen? Dann drückt doch mal auf 
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22.12.10, 09:03
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Du hast keine Chance, die AGB ist absolut Wasserdicht, außerdem wirst du wohl kaum glaubhaft machen können dass du nicht gewusst hättest, dass es sich um einen Fehler handeln muss.. fürchte du wirst die Storno hinnehmen müssen.
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22.12.10, 11:14
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#14
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Grafikdesigner
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 281
Bedankt: 86
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Oft stehen in e-mail von online Shops ganz unten in kleiner Schrift, ähnliches wie
"Diese E-Mail dient nur als Bestellbestätigung, nicht als Auftragsbestätigung/Eingang"
Was bedeutet sie dürfen den preis auch nach Bestellung ändern, die sind mit Sicherheit gut rechtlich abgesichert wie in solchen fällen gehandelt wird, vllt unter anderem mit obigen Text.
Habe ich schon öfters so gelesen.
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22.12.10, 23:17
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#15
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Falsch, Amazon behält es sich vor(AGB) für Rechtschreib/Zahlenfehler aufzukommen. Außerdem war deutlich das es ein Fehler war,ebenso könnte der Monitor ausversehn für 15.000€ drinn stehn(alles schon erlebt) da würde Amazon dich auch nicht dazu verknacken können zu zahlen?
Und ja,das is fakt^^ BWL Ftw
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22.12.10, 23:22
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#16
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 23
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WObei ich nachdazu sagen muss:
Es ist nicht Amazon direkt als Verkäufer sonder nur ein Marktplace Anbieter, der keine AGB`s besitzt =)
ps.: er hat stoniert als: War nicht Lieferbar. Und gibt Außerdem an: BGB §119, 120
Ich werde jetzt meine Ehmalige Lehrerin für Handelsrecht und Wirtschaftsvorschriften befragen =))
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22.12.10, 23:39
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#17
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 54
Bedankt: 70
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Zitat:
Zitat von Zango
Ich werde jetzt meine Ehmalige Lehrerin für Handelsrecht und Wirtschaftsvorschriften befragen =))
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Spar dir das es hat doch schon jemand ein Urteil zu einem solche Fall gepostet und damit ist die Rechtslage klar. Der Verkäufer ist im Recht.
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22.12.10, 23:49
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#18
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 23
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Ich bin selber gewerbetreibender und mach gerade mein Handelswirt und weiß, wie ich dagegen vorgehen kann und ich habe durch meiner Lehrer guten Rechtsbeistand. Mal schauen, was ich alles bewirken kann. =)
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22.12.10, 23:53
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#19
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Ohhh man.
Solch "Fehler" werden doch dauernd bei sparfuchs und was weiß ich nicht wie die Seiten alle heißen gemeldet, und ich habe noch nirgends gelesen, dass jemand die Waren zu den fehlerhaften Preisen bekommen hat.
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23.12.10, 00:00
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 23
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Morgen habe ich eine E-Mail über den verbleib der Ware und wie (übrigens) okluge.d* weiter vorgeht. Wenn es nicht funzt, hab ich es wenigens versucht, das ist die Hauptsache =)
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23.12.10, 02:00
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#21
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Chuck Norris
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 3.460
Bedankt: 3.734
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Kürzlich gab es bei einem [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einen Beamer für 2,30 statt für 2300 Euro.
Stornowahrscheinlichkeit: 99,999%
Nachdem ich mir 1 bestellt habe kam die Bestellbestätigung, am Anfang der Mail stand:
Zitat:
Vielen Dank für Ihre Bestellung.
Anbei erhalten Sie ein Bestellbestätigung für Ihre Unterlagen.
Mit dieser eMail bestätigen wir den Erhalt Ihrer Bestellung, nicht jedoch die Annahme Ihres Kaufangebotes im rechtlichen Sinne. Wir prüfen Ihre Bestellung, die Annahme erfolgt durch Zustellung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch bei Auslieferung der Ware und Rechnungsstellung.
Sie erhalten werktags (Mo-Fr) innerhalb der nächsten 24 Stunden, eine Auftragsbestätigung aus unserem Hause.
Wir liefern an Sie per Nachnahme.
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Ich weiß nicht ob das bei dir genauso stand, aber ich denke, dass es so oder so ähnlich irgendwo auf der Webseite auf der du bestellt hast stehen wird.
Außerdem sollte jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass sie nicht liefern können!
Dort werden tausende Bestellungen eingegangen sein, so etwas verbreitet sich schnell, wenn sie die alle ausliefern würden, würden sie pleite gehen.
Wenn nicht viele Bestellungen eingegangen sind und der Fehler das Produkt nicht gerade um 1000€ billiger gemacht hat kann es in manchen Fällen vorkommen, dass sie an einige oder sogar an alle liefern.
Das ist bei einem großen Online-Shop wie Amazon sogar gut möglich.
Nett ist es auch wenn man statt dem Produkt als Entschädigung einen Gutschein geschenkt bekommt, schon oft erlebt
Die Stornierungen kommen in vielen Fällen wegen Leuten wie dir zustande.
Leute, die sich die Produkte 5, 10 oder 100 mal bestellen und sich dann wundern wenn nicht geliefert wird 
Wenn bei so etwas alle nur einmal bestellen würden, wäre die Wahrscheinlichkeit, dass geliefert wird, die sowieso schon nicht sehr hoch ist, um einiges höher.
BTT: Du wirst deine Monitore zu 99% nicht bekommen.
Da kann dir deine Lehrerin auch nicht weiterhelfen.
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23.12.10, 06:19
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#22
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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Zitat:
Zitat von Zango
Ich bin selber gewerbetreibender und mach gerade mein Handelswirt und weiß, wie ich dagegen vorgehen kann und ich habe durch meiner Lehrer guten Rechtsbeistand. Mal schauen, was ich alles bewirken kann. =)
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wenn du selber ein gewerbe hast, wird es noch schwerer, da etwas zu machen.
kaufleute stehen gegenüber kaufleuten schlechter da als privatleute, weil die ja laien sind.
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23.12.10, 12:41
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#23
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The Master
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 238
Bedankt: 77
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Den Prozess verlierst du. Kauf dir das einfach für den Neupreis und fertig...
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23.12.10, 13:14
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#24
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.032
Bedankt: 963
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Ich weiß noch vor gut 2 Jahren müsst es jetzt gewesen sein, da kam Little Big PLanet gerade raus. Da hatte Neckermann oder Otto auch nen Tipfehler im Internet. Anstatt 60€ haben sie es für 6€ eingestellt oder so.
Ich hab mir auch 3 Exemplare bestellt. Wurde auch storniert. JEDOCH war danach überall im Internet Terror. Da gingen "unterschriebene" Briefe an den Versandhandel mit tausenden Unterschriften. Am ende hatte ich 3 Exemplare LBP im Briefkasten für 18€ zusammen. Hat zwar 4 Wochen gedauert aber wenn viele Leute sich beschweren gibt auch son Handel nach.
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23.12.10, 13:28
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#25
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.193
Bedankt: 2.777
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wegen leuten wie euch müssen verträge immer weiter ausgearbeitet werden und die AGBs werden zig Seiten lang, bis irgendwann keiner mehr durchblickt.
Wenn du selbst Gewerbetreibender bist, verstehe ich deine sturheit eh nicht. Stell dir mal vor du machst einen Fehler (jeder Mensch macht Fehler) und du müsstest alles zu einem Bruchteil des Preises ausliefern... Würdest du dich freuen?
Und das du als Handelsfachwirt kein BGB oder HGB daheim hast ist ja wohl die größte Lächerlichkeit.
Du bekommst deine Ware nicht, aus basta.
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23.12.10, 13:30
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#26
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 371
Bedankt: 173
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Dein Rechtsgeschäft musste ein Erklärungsirrtum von der Seite des Anbieters sein.
Zitat:
Unter Erklärungsirrtum versteht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch folgenden rechtlich relevanten Irrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte.
Die häufigsten Fälle des Erklärungsirrtums sind diejenigen des Verschreibens, Versprechens und Vergreifens.
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Der Anbieter kann das Rechtsgeschäft anfechten. Durch die Anfechtung müsste es nichtig gemacht werden, wenn ich mich nicht irre.
Kurz gesagt: Das Rechtsgeschäft wird unwirksam.
Hoffe ich liege nicht falsch!
Grüße
VanilleWaffel
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23.12.10, 13:39
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#27
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.193
Bedankt: 2.777
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Zitat:
Zitat von VanilleWaffel
Der Anbieter kann das Rechtsgeschäft anfechten. Durch die Anfechtung müsste es nichtig gemacht werden, wenn ich mich nicht irre.
Kurz gesagt: Das Rechtsgeschäft wird unwirksam.
Hoffe ich liege nicht falsch!
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wenn ich rechtslehre noch halbwegs richtig im kopf habe, stimmt das insoweit, nur das der Verkäufer es nicht anfechten braucht, da es eh unwirksam ist und nicht erst durch das anfechten als unwirksam deklariert wird.
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23.12.10, 13:43
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#28
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 225
Bedankt: 242
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Manchmal geht das aber,
ich habe vor 2 wochen von einem Amazondrittanbieter ein Samsung 3D starterpaket (2Brillen eine Blueray) für 7,01€ bekommen. das kostet jetzt bei denen 199,99€.
Ich hatte allerdings auch nur eins bestellt und nicht mit Auslieferung gerechnet, Aber manchmal hat mal ebend Glück.
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23.12.10, 13:47
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#29
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
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Beiträge: 1.193
Bedankt: 2.777
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Zitat:
Zitat von blackpet
....
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Das ist dann Kulanz. Aber ein Recht die Ware zu erhalten hat der TS nicht.
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23.12.10, 19:12
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#30
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Zitat:
Zitat von VanilleWaffel
Dein Rechtsgeschäft musste ein Erklärungsirrtum von der Seite des Anbieters sein.
Der Anbieter kann das Rechtsgeschäft anfechten. Durch die Anfechtung müsste es nichtig gemacht werden, wenn ich mich nicht irre.
Kurz gesagt: Das Rechtsgeschäft wird unwirksam.
Hoffe ich liege nicht falsch!
Grüße
VanilleWaffel
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Dazu hätte eine Willenserklärung zustande kommen müssen, und das ist in dem Fall eben nicht wirklich passiert. Ich beziehe mich da auf meinen Prof in Vertragsrecht, der immer gesagt hat, dass eine Bestätigungsemail, vor Allem vor Gerichten, nicht als Willenserklärung gilt. Dazu hatte er uns ein paar Beispielfälle gezeigt die nicht durchgegangen sind. Und bei Amazon kann man sicher sein, dass die nicht nur einmal damit zu tun hatten
Bin natürlich kein gelernter Jurist, aber ich denke man kann sich dem Massenkonsenz anschließen, dass du keine Chance dabei hast, außer Amazon ist sehr sehr kulant
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23.12.10, 23:55
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#31
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Amazon ist extrem kulant(ich hab soooviele gutscheine von denen bekommen) aber die würden sich ins eigne Fleisch schneiden. Einmal nachgegeben würde jeder nach solchen Preisfehlern suchen und bestellen; Riesen aufwand für Amazon..
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