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myGully |
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06.10.10, 16:06
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Ort: /home/sweet home
Beiträge: 98
Bedankt: 216
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Unberechtigte Aktivierung von Lizenzschlüsselen der Fa.Blizzard
Hallo zusammen
Ein Freund rief mich gerade auf dem Telefon an und berichtete mir, das er wegen "unberechtigte Aktivierung von Lizenzschlüsseln der Fa.Blizzard"
wohl eine Strafe in Höhe von 3000€ zahlen müsse. Er und seine Frau spielen sein Jahren mit Begeisterung World of Warcraft.
Die Accounts wurden in laufe der Jahre auf verschiedene Art und Weise aufgeladen (T-Online Rechnung, Kreditkarte, Gamecard zuerst von Saturn später dann von ebay).
Letzteres nämlich der Kauf von Gamecards über ebay ist ihm nun zum Verhängnis geworden. Eines dieser Angebote von 60 Tage Spielzeit für rund 20€.
Der Tatzeitraum welcher in der Polizeilichen Vorladung beschrieben wird, beläuft sich auf 16 Tage.
Und eben diese 16 Tage sind es, die mich aufhorchen lassen.
3000€ in 16 Tagen für zwei WoW-Accounts?
Laut meinem Freund handelt es sich dabei wirklich nur um die reinen Spielkosten und nicht um irgendwelche Anwaltskosten etc.
Meine Frage an euch, ist jetzt auch nicht wie es dazu kommen konnte. Das kann ich mir schon selber zurecht reimen.
Der/Die Anbieter der Gamecards bei ebay werden das ganze mit gefälschten Kreditkarten bewerkstelligt habe.
Meine Frage ist, ob ihr weitere solcher Fälle kennt und wie diese ausgingen? Über Google habe ich in diversen Foren immer nur Beiträge über Accountdiebstal gefunden.
Des weiteren interessiert es mich, ob man die Verkäufer der Gamecards (die in meinen Augen den eigentlichen Betrug begangen haben) noch ausfindig machen kann.
Auch wenn die Auktionen bereits Monate her sind?
Freue mich auf vernünftige Antworten, Meinungen, Vorschläge und Anregungen. Dummes Gefasel wird von mir ignoriert! Und von den zuständigen Admins hoffentlich direkt gelöscht.
MfG UTux
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06.10.10, 17:26
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#2
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Free to play
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 101
Bedankt: 94
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Naja, was heisst 'er muss zahlen' ?
Hat er eine Abmahnung bekommen oder wurde das vor Gericht entschieden ?
Das sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe.
Jeder kann dir eine Abmahnung schicken und sonst was fordern, die Frage ist ob es berechtigt ist.
Wenn dein Freund beweisen kann das er die Karten gekauft hat und man nicht gleich auf 100 km sieht das es illegale Karten waren dann hat er nichts zu befürchten.
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06.10.10, 18:02
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Ort: /home/sweet home
Beiträge: 98
Bedankt: 216
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Es handelt sich hierbei wie bereits geschrieben um eine Polizeiliche Vorladung das heißt, das er bereits auf der Wache gewesen ist um seine Aussage als Beschuldigter zu machen.
Dort wurde ihm von dem Beamten mitgeteilt, das er wohl eine Strafe in Höhe von 3000€ zahlen müsse. (Steht halt noch nicht fest, es kann ja auch zu einem Freispruch kommen)
Zitat:
Hat er eine Abmahnung bekommen oder wurde das vor Gericht entschieden ?
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Das hat mich ja halt gewundert, er bekam direkt die Vorladung und nicht erst eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung.
Wenn man sich den Zeitraum und die geforderte Summe ansieht, kommt es mir eher wie ein Versuch von Blizzard vor überzogene Summen einzuklagen.
Nun die Ermittlungen laufen ja noch und mich hätte halt interessiert, ob es bereits solche Fälle gegeben hat. Und wie die Verfahren sofern bekannt ausgegangen sind.
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06.10.10, 19:23
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#4
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Hallo UTux,
du Unterliegst leider den Irrtum das Strafe, Abmahnung und Schadenersatz ein paar Schuhe sind. Das sind Sie aber nicht.
Was deinen Freund von der Polizei vorgeworfen wird fällt unter das Strafrecht. Und für seine Tat ist vermutlich eine Höchststrafe von 3000€ möglich. Da aber Ersttäter dürfte die darunter liegen. Mit Glück wird das Verfahren auch nur gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Hiervon wird aber Blizzard nichts sehen. Blizzard selbst dürfte im Strafverfahren nur Anzeigenerstattener und Zeuge sein.
Zusätzlich dürfte, meist nach Ende des Strafverfahrens, insbesondere nach einer Verurteilung, noch eine Zivilklage von Blizzard kommen auf Bezahlung und Schadenersatz. Dieses Verfahren ist komplett separat, wird aber meist auf Beweise aus dem Strafverfahren mit auf bauen. Und Polizisten währen hier höchsten ganz normale Zeugen, mehr nicht.
Zu beachten ist, auch wenn dein Freund im Strafverfahren frei kommt, kann es sein das er im Zivilprozess verurteilt wird. Genau so kann es sein, das er im Strafprozess verurteilt wird, aber im Zivilprozess einen Freispruch bekommt. Denn beide Verfahren bauen zwar auf gleiche Tatsachen und meist auf gleiche Beweise auf, nur das Urteil wird Trotzdem unabhängig gefällt. Sind meist auch verschiedene Richter.
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06.10.10, 20:05
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 229
Bedankt: 102
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du sagt es selbst die ermittlungen laufen noch!
der beamte hat ihm nur mitgeteilt,welche strafe ihn erwartet,wenn er es war!
jetzt könnte es passieren, die bösen jungs werden erwischt und sagen aus, dann kann der staatsanwalt das verfahren gegen ihn einstellen.
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06.10.10, 20:31
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Ort: /home/sweet home
Beiträge: 98
Bedankt: 216
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Danke für eure schnellen Antworten.
@ [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]: Wer hätte gedacht, das es derartige Auswirkungen hat. Hab eher geglaubt, das die Anwälte von Blizzard in solchen Fällen eine Außergerichtliche Einigung anstreben würden.
@ [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]: Da kann ich nur hoffen das Du recht hast und die bösen Jungs geschnappt werden. Hoffe nur das es nach so langer Zeit noch möglich ist.
Jetzt heißt es wohl abwarten und den ermittelnden Behörden ihre Arbeit machen lassen.
THX UTux
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15.10.10, 12:36
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Ort: /home/sweet home
Beiträge: 98
Bedankt: 216
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Neuigkeiten zum Fall
Heute bekam er einen Brief von der Staatsanwaltschaft in dem stand das das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Da freut man sich doch. 
Aus welchen Gründen die Klage fallen gelassen wurde, stand natürlich nicht im Brief. Ich tippe mal aus Mangel an Beweisen.
Bleibt nur zu hoffen, das Blizzard auf eine Zivilklage verzichtet.
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15.10.10, 12:41
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#8
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My Gully
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 828
Bedankt: 441
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Die Sache ist schon komisch... lol
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Mein Beitrag hat euch gefallen? Dann drückt doch mal auf 
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15.10.10, 12:50
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#9
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
Bedankt: 11.640
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Letzteres nämlich der Kauf von Gamecards über ebay ist ihm nun zum Verhängnis geworden. Eines dieser Angebote von 60 Tage Spielzeit für rund 20€.
Hmmm, irgendwie unglaubwürdig die Sache. Eigentlich muss Blizzard doch gegen die Anbieter vorgehen, nicht gegen Betrugsopfer! Schliesslich haben die beiden ja keine Keygens oder andere illegale Programme benutzt.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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15.10.10, 13:00
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#10
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: On the Edge of the Universe
Beiträge: 2.683
Bedankt: 633
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Ich würde vllt mal bei Blizzard bescheidgeben.
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15.10.10, 13:46
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Ort: /home/sweet home
Beiträge: 98
Bedankt: 216
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Das Beste daran ist doch, das in der ganzen Zeit während des besagten Zeitraumes und danach die Accounts offen also spielbar wahren. Man sollte doch meinen, das Blizzard wenn kein Geld eingeht die Accounts auf Eis legen würde. Stadtessen lässt man sie weiter spielen und weiter zahlen, bis dann die Anzeige ins Haus flattert.
Der Zeitraum in dem das passiert sein soll, liegt nun acht Monate zurück. Wenn man den langen Zeitraum bedenkt bis es zu der Anzeige kam, wo Blizzard also wusste was los ist, kam niemand auf die Idee ihn anzuschreiben. Quasi nach dem Motto "Hey zahl mal deine Rechnung, die Gamecards sind ungültig."
Ich persönlich würde jemanden der mich "betrügt" des Spieles verweisen. Aber das ist ja nicht wirtschaftlich. Bring halt kein Geld ein.
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