Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.
Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.
"Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen", heißt es in der Begründung des Gerichts.
Allerdings ist damit noch nicht das letzte Wort hinsichtlich der geplanten Volkszählung gesprochen. Beim Bundesverfassungsgericht sind noch weitere Klagen anhängig - darunter auch die des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der sich rund 13.000 Bürger angeschlossen haben.
Bei der Volkszählung 2011 sollen rund 10 Prozent der Deutschen umfassend befragt werden. Die so erhobenen Daten will man nutzen, um die aus der Zusammenführung von Informationen der verschiedensten Behörden erstellten Statistiken zu bereinigen.
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