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myGully |
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14.05.10, 20:59
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#1
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Registriert seit: Oct 2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.224
Bedankt: 366
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Laufwerk einbauen ohne Garantieverlust(ACER PC)
Hallo Mygully-USER,
wie schon oben erwähnt möchte ich in meinen PC(september 09 gekauft) ein Blueray Laufwerk einbauen. Jetzt ist meine frage kann ich das Laufwerk einbauen, ohne das die Garantie verloren geht?
PC: ACER Aspire M3800 ENDE 2009 gekauft
Danke für eure HILFE!!!
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14.05.10, 21:00
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#2
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Monk
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 181
Bedankt: 29
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Siege mit Fön abmachen...
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AC:B Fan!
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14.05.10, 21:02
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#3
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Registriert seit: Oct 2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.224
Bedankt: 366
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geht das net anders so LEGAL
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14.05.10, 21:52
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#4
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BVB forever!
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.689
Bedankt: 1.043
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Ein PC ist ein offenes System. Du darfst den so oft aufmachen, wie du lustig bist. Garantiesiegel sind unwirksam.
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15.05.10, 10:35
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#5
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Freizeit-Troll :>
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.265
Bedankt: 611
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Wie Corsa schon sagte, das ist eher eine Abschreckung für ******* DAUs. Wenn du das nicht glaubst, geh in einen gescheiten Elektronikmarkt und frag dort mal einen Verkäufer.
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15.05.10, 19:02
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#6
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 195
Bedankt: 9
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Ihr müßt hier zwischen der Gewährleistung und der Garantie schon Unterscheiden.
Im Falle der Gewährleistung spielt es keine Rolle ob das Siegel ganz ist oder nicht. Es erleichtert meist nur die Abwicklung der Gewährleistung. Auch bei gebrochenen Siegel muß der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das der Fehler nicht bei Übergabe bestand. Danach muß der Kunde das tun. Und ein unbeschädiges Siegel dürfte in dem Fall dies erleichtern.
Anders ist es bei der Garantie. Die ist Freiwillig und kann Bedingungen an die Garantie knüpfen. Zum Beispiel das nur Erstbesitzer Garantie haben, aber auch das zur Inanspruchnahme der Garantie das Siegel unbeschädigt sein muß. Dies muß aber Eindeutig in den Garantiebedingungen stehen. Und wenn mit Garantie geworben wird, dann muß es, zumindest bei PCs und einigen anderen Geräten, als Fußnote im Kleingedruckten der Werbung stehen. So kann der Kunde bereits vor Kauf Entscheiden ob er Garantie hat oder verlieren würde weil er was Einbauen will. Liest er das erst zu Hause, dann währe es zu spät. Er könnte sich nicht mehr für ein Garantiemäßig besseres Angebot Entscheiden.
Allerdings eins ist auch meist sicher, Unabhängig von der Rechtslage, ein defektes Garantiesiegel bringt meist im Garantie-/Gewährleistungsfall zusätzlichen Ärger mit sich.
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16.05.10, 08:41
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#7
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 195
Bedankt: 9
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Da steht im Prinzip genau das, was ich oben schon geschrieben habe.
Einziger Unterschied ist, das der liebe Rechtsanwalt es mit den Wörtern "Gewährleistung" und "Garantie" nicht so genau nimmt. Er benutzt Sie schön Abwechselnd im Text ohne die Gravierenden Unterschiede beider Rechte zu berücksichtigen.Gesetzliches Recht und Vertraglche Zusatzvereinbarung. Wahrscheinlich dem Umstand zu verschulden, das im Jahre 2000, aus dem das Urteil kommt, noch nicht die aktuelle Fasung der Gewährleistung galt.
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