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myGully |
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15.02.10, 22:20
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Chuck Norris
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Spieleverkauf in Steam: Valve gewinnt vor Bundesgerichtshof
Zitat:
Verhinderung des Weiterverkaufs digital erworbener Spiele ist zulässig
Spielepublisher Valve hat sich gegen Verbraucherschützer durchgesetzt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es rechtlich zulässig ist, im Onlinedienst Steam gekaufte Spiele fest an einen Account zu koppeln - und so den Weiterverkauf etwa von privat zu privat zu verhindern.
Im Laden auf Datenträgern erstandene Computerspiele lassen sich ganz selbstverständlich weiterverkaufen. Bei digital vertriebener Software ist das anders: Wer sich beispielsweise in dem von Valve betriebenen Onlinedienst Steam ein Spiel kauft, muss es dauerhaft mit seinem Account verknüpfen. Aus diesem lässt es sich nicht herauslösen, um es etwa auf das Benutzerkonto eines anderen Steam-Mitglieds zu übertragen.
Weil der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) diese Praxis für eine Benachteiligung des Onlinekunden hält, hat er den US-amerikanischen Publisher Valve vor dem Bundesgerichtshof verklagt. Und ist gescheitert: Am Donnerstag, dem 11. Februar 2010 haben die Richter entschieden, dass das von Steam verwendete Lizenzierungsmodell zulässig ist, so die Hamburger Anwaltskanzlei von Valve.
"Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Onlinevertrieb von Medien", sagte der Vertreter des Spieleherstellers, Rechtsanwalt Georg Fechner. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollte das Urteil auf Anfrage von Golem.de noch nicht kommentieren, sondern die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die in einigen Wochen vorliegen soll.
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