Moin,
Zitat:
Zitat von gerhardal
.... so, da fällt den Freizeitjuristen offenbar nix gegenteiliges mehr ein ...
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was soll das mit den Freizeitjuristen immer wieder? Muss ich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen um Bedenken an der Verfassungsmässigkeit einer Maßnahme zu äußern ? Bei wem muss ich das vorweisen? Muss es ein abgeschlossenes Jurastudium sein oder ginge auch ein abgebrochenes Studium der Rechtswissenschaften?
Gibt es da eine Instanz die überprüft, ob meine Ausbildung mich berechtigt bestimmte Gedanken und Sichtweisen zu äußern ?
Prüfen die dann auch, ob die Schilderung meiner Auslegung der Gesetzestexte genehm ist? Und wo wir schon mal beim Thema Freizeit sind. Einige der Juristen, die sich ablehnend zu der Maßnahme geäußert haben sind nicht mehr im Dienst. Gelten die auch als Freizeitjuristen?
Wir schildern hier unsere Meinungen und wie wir die Dinge sehen. Mit Freizeitjurist hat das nichts zu tun. Solchen Quatsch sollten wir lassen. Er wirkt auch oft nicht so, wie gewollt.