08.07.23, 06:54
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das Muster ist das Muster
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Verbraucherschützer kritisieren: Viele Webseiten mit Mängeln bei Kündigungsbutton
Zitat:
Verbraucherschützer kritisieren: Viele Webseiten mit Mängeln bei Kündigungsbutton
Viele Anbieter geben sich weiterhin viel Mühe, den vorgeschriebenen Kündigungsbutton möglichst gut zu verstecken.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hat knapp 3.000 Webseiten daraufhin untersucht, ob der seit einem Jahr gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton korrekt umgesetzt wurde. Über die Hälfte der untersuchten Webseiten wurde von den Verbraucherschützern als mangelhaft bewertet.
Seit gut einem Jahr müssen Anbieter ihre Webseite mit einem Kündigungsbutton versehen, wenn sie kostenpflichtige Langzeitverträge anbieten. Das können Abos für Streamingdienste, für Mobilfunkverträge, Festnetzverträge, Stromlieferungen oder für Zeitungen sein. Damit soll die Kundschaft leichter Verträge kündigen können.
Im Juni 2023 untersuchten die Verbraucherschützer automatisiert 2.946 Webseiten hin auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons. Diese Analyse ergab, dass nur 42 Prozent der untersuchten Webseiten den Kündigungsbutton gesetzeskonform umgesetzt haben. Das ist immerhin eine Verbesserung zur vorangegangenen Untersuchung vom November 2022, als lediglich bei 28 Prozent der Webseiten ein Kündigungsbutton vorgefunden wurde.
Für Kündigungsbutton gelten gesetzliche Regeln
Nach Ansicht der Verbraucherschützer genügt es nicht, einen Kündigungsbutton anzubieten, er muss auch gesetzeskonform sein. Unter anderem habe es immer wieder den Fall gegeben, dass der Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert wurde. Seit März 2023 gibt sich Sky viel Mühe, den Kündigungsbutton besonders gut auf der Homepage zu verstecken, ohne dass auf diese Kritik bisher eingegangen wurde. Auch bei der Beschriftung des Kündigungsbuttons habe es Beanstandungen gegeben, weil diese von den gesetzlich vorgegebenen Formulierungen abwichen.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer regelt der Kündigungsbutton, dass Kunden Verträge mit einem Klick kündigen können müssen, wenn diese online angeboten werden. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Anbieter immer wieder das eigentliche Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen. "Das ist nach Auffassung des Vzbv jedoch nicht erlaubt", sagt Ramona Pop, Vorständin des Vzbv.
"Dass auch nach einem Jahr die Mehrheit der untersuchten Anbieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist inakzeptabel", sagt Pop zum Ergebnis der Untersuchung. "Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen. Es gibt keine Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton immer noch fehlt oder mangelhaft umgesetzt wurde", erklärte Pop.
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