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Darf der Muezzin einer türkisch-islamischen Gemeinde in Oer-Erkenschwick öffentlich zum Gebet aufrufen? Nach einem jahrelangen Streit hat jetzt das Oberverwaltungsgericht entschieden.
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„Jede Gesellschaft muss akzeptieren, dass man mitbekommt, das andere ihren Glauben ausleben“, sagte die Vorsitzender Richterin Annette Kleinschnittger in der mündlichen Verhandlung. Solange niemand zur Religionsausübung gezwungen werde, sei alles in Ordnung. Quelle
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Eine Bereicherung für diese Diskussion ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen.