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Zitat von bpHinch
Bei der Baugenehmigung war eine der Bedingungen für die Genehmigung dass der Muezzin Ruf von dort nicht ertönt.
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Das ist schwerlich rechtlich haltbar, da der Sinn des Muezzin Rufs sehr gut mit dem Kirchenglockenruf der Christlichen Gemeinden vergleichbar ist. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht.
Der Islam gehört schon lange zu Deutschland und seine Gläubigen sind Teil dieser Gesellschaft. Statt hier ein Miteinander zu fördern wird von vielen die Ausgrenzung betrieben. Das ist weder klug noch hilfreich.