Zitat:
haben Jurist:innen bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Polizei keineswegs beliebig twittern darf. Sie darf nicht die Berichterstattung über (politische) Ereignisse an sich ziehen und auf diesem Weg versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen oder ihr eigenes Handeln zu legitimieren,
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Ein wirklich zentraler Satz und sollte selbstverständlich sein.