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Ungelesen 19.10.20, 15:49   #3
MotherFocker
AZOR AHAI
 
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Zitat:
Polizei spricht von „Verkehrsunfall“
Natürlich, was denn auch sonst nach dem bisherigen Wissensstand.

Diese Teilüberschrift suggeriert schon ein bisschen eine Nachlässigkeit seitens der Polizei. Sollten sich die Zeugenaussagen bestätigen, so bietet das StGB unendlich viele Möglichkeiten.

Selbst beim Versuch einer gefährlichen KV sind da noch 10 Jahre drin.

Wenn die Ermittler gut arbeiten und einen guten Richter finden, dann könnte man ein Exempel statuieren. Verdient hätten sie es alle Mal.
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