07.10.20, 16:14
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#7
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working behind bars
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EDRi-Bericht:
Zitat:
Die EU-Staaten müssen Vorratsdatenspeicherung endlich aufgeben
Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist hoch umstritten und nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil nochmal bestätigt. Unser Gastbeitrag erklärt, welche Alternativen es gäbe und warum die EU-Staaten dennoch an der Datensammlung festhalten wollen.
07.10.2020 um 11:01 Uhr - Gastbeitrag - in Überwachung - keine Ergänzungen
Zusammenfassung
Der Bericht nimmt die Vorratsdatenspeicherung erneut kritisch unter die Lupe und kommt zu dem Schluss, dass die anhaltenden Bestrebungen zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherungspflicht in der EU weiterhin gegen EU-Recht verstoßen, solange die absolute Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht bewiesen ist und keine wirklich gezielte Speicherungspflicht in Betracht gezogen wird.
Nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rechtssachen Digital Rights Ireland und Tele2/Watson schien die Zeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Europa zu Ende gegangen zu sein. Allerdings gibt es neue Versuche, wieder einen EU-Rechtsrahmen für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten einzuführen. Die Praktiken der Vorratsdatenspeicherung greifen tief in die Privatsphäre ein, da sie umfangreiche persönliche, sogar sensible Informationen über die Personen preisgeben, deren Daten gespeichert werden. Die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten schreckt vor Kontaktaufnahmen mit zweckgebundenen Rufnummern ab und untergräbt den Schutz journalistischer Quellen. Ein inhärent hohes Risiko von Datensicherheitsverletzungen verstärkt diese schädlichen Effekte der Vorratsdatenspeicherung nur noch. Zahlreiche Cyberangriffe, Datenlecks, Datenmissbrauch und Fehlgebräuche sind dokumentiert.
Angesichts der weitreichenden negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Grundrechte setzt der Gerichtshof der Europäischen Union für diesen Praktiken die Voraussetzung, dass sie absolut notwendig sind. Nichtsdestotrotz wird die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu Strafverfolgungszwecken meist einfach angenommen, während es an Beweisen für die marginalen Vorteile der Vorratsdatenspeicherung im Vergleich zu weniger invasiven Alternativen fehlt.
Darüber hinaus werfen Datenfehler, Fehlinterpretationen und falsch positive Ergebnisse ernsthafte Fragen zur Wirksamkeit einer anlasslosen Datensammlung auf. Der blinde Glaube an die Wirksamkeit datengesteuerter Lösungen manifestiert einen besorgniserregenden Trend zum „technological solutionism“. Während Stimmen für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung oft Harmonisierung und Rechtssicherheit fordern, müssen als hauptsächliche Lösung die Urteile des Gerichtshofs durchgesetzt werden, um einen harmonisierten europäischen Ansatz zur Vorratsdatenspeicherung zu gewährleisten. Dieser Bericht nimmt die Vorratsdatenspeicherung erneut kritisch unter die Lupe und kommt zu dem Schluss, dass die anhaltenden Bestrebungen zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherungspflicht in der EU weiterhin gegen EU-Recht verstoßen, solange die absolute Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung unbewiesen ist und keine wirklich gezielte Speicherpflicht in Betracht gezogen wird.
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Das ist nur die kurze Zusammenfassung. Der ganze Bericht im Link:
https://netzpolitik.org/2020/edri-be...lich-aufgeben/
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