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Andrea L. wollte eigentlich nur ein Bankkonto eröffnen, das auf ihren aktuellen Vornamen läuft.
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Bei einer Kontoeröffnung auf einen Ergänzungsausweis handle es sich laut Steenken sogar um einen Straftatbestand. "Die Postbank provoziert durch ihr Verhalten eine klarstellende Anweisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Untersagung entsprechender Kontokarten zur Folge hätte. Bislang werden diese aufsichtsrechtlich billigend in Kauf genommen."
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Einen Fehler hat L. nicht gemacht, findet Steenken. Sie habe ihr Recht eingefordert und "das unkundige Handeln der Bediensteten" der Postbank könne ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden.
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Um welches "Recht" hat der Typ denn gekämpft? Er war offensichtlich im Unrecht und das hat selbst die Lobbyistin Steenken festgestellt.
Und wo ist bitte die "typische Alltagsdiskriminierung" wenn er genauso behandelt wurde, wie jeder andere auch, der ein Konto unter falschem Namen eröffnet?