Zitat:
Zitat von lippok
das stimmt nicht. Die Polizei darf das Fz. durchsuchen auch in NRW. Stellt Euch mal nicht so an.
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aber sowas von nicht! ohne durchsuchungsbefehl dürfen sie dein auto nur filzen, wenn das berühmte "gefahr im verzug" vorliegt.
ansonsten dürfen sie nach warndreieck, verbandskasten und papieren fragen - das aber keinesfalls selber ausm kofferraum holen.