Zitat:
Zitat von Thorasan
Bei vorher gültiger Krankschreibung würde es wohl gehen, Krankengeld zu beziehen,...
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Ich sehe das anders. Eine Krankschreibung vor Eintreten der Kurzarbeit, bringt bei der Höhe des Krankengeldes bzw. Kurzarbeitergeldes keinen finanziellen Vorteil. Für kurzarbeitsbedingte Ausfallzeit gibt es maximal Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes.