Auch wichtig: Vor Kurzarbeit müssen Überstunden abgebaut sein!
Sprich du meldest dich krank, kommst bei Genesung wieder an deinen Arbeitsplatz und baust dann die Stunden ab. Ab jetzt kann Kurzarbeit greifen.
Außerdem sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ergänzung zum Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Die Stimmung, die bei nicht Unterzeichnung herrscht, ist ein anderes Thema.
|