Eine Onlinedurchsuchung d.h. der Zugriff auf einen Rechner soll inzwischen eben sehr viel leichter durchzuführen sein. Unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in Betriebssystemen (egal ob Windows oder Linux) und Browsern sowie behördlich angeordnetes Umleitung des Internetverkehrs wird Schadsoftware auf dein System eigeschleust. Diese Schadsoftware einmal installiert, kann dann ensprechend je nach Notwendigkeit Überwachungssoftware nachladen, die dann zum BKA funkt. Diese Software kann beispielsweise Mikrofon oder Webcam einschalten oder beliebig viele Fotos von deinem Bildschirm machen.
Das mit manipulierter Warez herunterladen oder preparierte Spam-Mails dürfte da nicht ganz zielgerichtet genug sein und eher eine Steinzeitmethode von Hobbyhackern sein, die sich seit 10 Jahren nicht "weitergebildet" haben. Dass die neuen Methoden inzwischen nicht nur von Geheimdiensten sondern auch von Sonderermittlungseinheiten des BKA benutzt werden, dürfte sicher sein.
Und bis 2017 musste dies ausdrücklich richterlich genehmigt werden. Seit 2017 soll dies aber sehr viel unbürokratischer möglich und seitdem schon tausenfach angewandt worden sein. Mich interessiert dabei weniger die technische Möglichkeit, die für mich eindeutig (auch manchmal mit größerem Aufwand und Kosten) gegeben ist, sondern die rechtliche Möglichkeit seit 2017 auch bei Urheberechtsverletzungen im größeren gewerblichen Stil wie z.B. beim Fall Share-online "unbürokratisch" Server, PCs online auszuforschen??
Geändert von bum72bum (07.01.20 um 12:05 Uhr)
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