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Zitat von MunichEast
Wenn das AlG I um 25 % gekürzt wird, ist es eine Sanktion wie 10 % bei AlG II. Der Leistungsbezieher hat weniger Leistung 
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Äpfel mit Birnen?
wenn Arbeitnehmer ohne Urlaub/Zeitkonto/Krankmeldung von der Arbeit fern bleibt, dann bekommt er diesen Tag nicht bezahlt. Ergo bekommt er am Ende des Monats weniger Lohn. Da kann Arbeitnehmer auch nicht sagen, es kommt eine Kürzung gleich
und so ist das auch mit ALG 1, da es tageweise geleistet wird
wenn ALG 1 Empfänger mitten im Monat arbeit findet, dann bekommt er nur bis mitte des Monats ALG 1. der ALG 2 Empfänger hat je nach Höhe des Einkommens, den ganzen Monat Anspruch
im übrigen wenn ALG 1 Empfänger nicht genug Bewerbung geschrieben hat, dann hat er 2 Wochen kein Anspruch auf ALG 1, ergo bekommt er am Ende nur die Hälfte des Monats bezahlt.
Bewirbt sich der ALG 2 Empfänger nicht genug, dann wird sein Anspruch für 3 Monate um 30% gekürzt