Wenn weder Waffenschein/Waffenbesitzkarte oder die Waffen gefunden werden können, dann erfolgt eine
Ungültigkeitserklärung durch das Ordnungsamt.
Das hat dann die gleichen Folgen für den Betroffenen, als wenn sie eingezogen werden konnten.
Es ist in etwa mit dem Führerschein (als "äußeres Zeichen") vergleichbar. Dieser wird auch nicht immer gefunden/oder wurde nicht abgegeben. Deshalb heißt es ja auch...es wurde die
Fahrerlaubnis entzogen.
Beides ist dann abrufbar im pol. System und auch den zuständigen Ämtern gespeichert.
Siehe im Startthread extra die Verwendung der Wörter..
Zitat:
|
waffenrechtliche Erlaubnis
|