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Ungelesen 28.12.17, 12:21   #7
Fietze
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Wie AVA und und Caplan schon schrieben, verdecken die Angeklagten ihr Gesicht nur so lange die Presse im Saal Bild und Ton Aufnahmen machen darf.
Nach Beginn der Verhandlung ist dies nämlich nicht mehr erlaubt. In Deutschland sind Ton-und Bildaufnahmen während einer Verhandlung nicht erlaubt.
Deshalb dürfte in absehbarer Zeit ein solches System in D eher nicht zur Anwendung kommen.

Außerdem nutzt die KI auch nicht, wenn der Angeklagte schweigt, bzw. nur eine Erklärung von seinem Anwalt verlesen läßt.
Hinzu kommt noch das du als Angeklagter in D auch vor Gericht lügen darfst, bis sich die Balken biegen.
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