Zitat:
Zitat von Caplan
Es ist druchaus moeglich, dass der Anzeigensteller die Strafanzeige zurueckzieht.
Das ist eine GutWillAngelegenheit von Antragsteller / Polizei /Staatsanwaltschaft.
|
Nein, eine Anzeige kann im vorliegenden Fall eben nicht mehr zurückgezogen werden. Da es sich auch nicht um ein Antragsdelikt handelt, muss die Polizei bei Bekanntwerden ermitteln.
Selbstverständlich ist es gut möglich, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn der Geschädigte zu erkennen gibt, dass er an einer weiteren Verfolgung doch nicht mehr interessiert ist (so wird es in deinem Fall gewesen sein). Aber "zurückziehen" geht eben nicht.