Es ist druchaus moeglich, dass der Anzeigensteller die Strafanzeige zurueckzieht.
Das ist eine GutWillAngelegenheit von Antragsteller / Polizei /Staatsanwaltschaft.
Ich hab das vor Jahren auch schon einmal praktiziert. Irgendwo sind dem Typen in seiner Kutsche anscheinend die Nerven durchgegangen. frei gesagt er muss irgendwo nicht alle Latten am Zaun gehabt haben)
Erst als im irgendwann die Erleuchtung kam, das er doch offensichtlich sogar vor Zeugen mein Fahrzeug im Verkehr touchierte und die Anzeige ins Haus flatterte , obwohl das dann auch Angelegenheit der Staatsanwaltschaft in der Abwicklung wurde, konnte ich die Anzeige zurueckziehen. Das erloeste Ihn nicht von der Schadensubernahme, bezw seinen Versicherer.
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