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Ungelesen 12.06.17, 10:46   #3
Caplan
Master of Desaster
 
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Grundsaetzlich kannst du dich erst einmal bei deinem Nachbarn vorstellig machen.
Raeum ein, dass DU moeglicherweise sein Auto touchiert hast. Es aber nicht vorangig wahrgenommen hast.

Das waere mal Punkt eins. Man muss nicht zu Polizei rennen, weil man nicht weiter weiss und grundsaetzlich mit einem anderen Halter auch erst einmal die Sachlage herkoemmliche zu regeln ist. Ihr seit letztendlich beide versichert. Das macht auch moralisch einen schlanken Fuss.

Ob dann ueberhaupt eine Anzeige zur Fahrerflucht existiert, das wird dir der Nachbar dann auch erst einmal erklaeren koennen, da er und sonst niemand vorangig der Anzeigensteller "waere " und im Rahmen deiner neuen Erleuchtung, koennte dieser sogar die Anzeige bei gutem Willen zurueckziehen.
Er muesste, wenn er den Schaden bemerkt hat, allein aus versicherungstechnischen Gruenden auch Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.
Letzendlich, haette es eine personenbezogene Anzeige gegeben, waere dir das auch deutlich schnell mitgeteilt worden oder die Polizei waere gleich bei dir vorbeigekommen. Es fehlt in deiner Beschreibung der Zeitraum zwischen dem Geschehen und dem Tag an dem du selber noch mal nachgesehen hast.

Denk mal ueber diesen Weg nach.
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