@ash
Eigenartige Logik! Wenn das stimmen würde, dürften in deutschen Gefängnissen keine Frauenmörder einsitzen.
Ich kenne selbst einen, ehemaliger Arbeitskollege (der Brummi-Mörder), 3 vollendete und einen versuchten Mord.
Der bekam lebenslang mit besondere schwere der Schuld und noch Sicherungsverwahrung.
Dann noch einen Totschläger, hat seinen Vater im Streit erschlagen, 10 J. ist dann nach 2/3 auf Bewährung raus.
Und einen Vatermörder, der hat mit 16 seinen besoffenen Erzeuger, der ihn und Mutter misshandelte, im Schlaf mit der Axt erschlagen.
10 J. für Mord nach Jugendstrafrecht, der hat die kompletten 10 J. abgerissen.
Und wenn der Typ wirklich nicht schuldfähig ist, wird er u.U. länger in der Geschlossenen bleiben, als wenn er schuldfähig wäre.
Denn in dem Fall gäbe es nach Jugendstrafrecht max. 10 J. für Mord.
Edit:
Ich muss mich berichtigen. Seit 2012 kann die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht auch 15 J. betragen.
Sofern das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Allerdings ist dieses Strafmaß für Jugendliche bisher noch nicht ausgesprochen worden.
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