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Bisher konnten Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung meist nur Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent geltend machen. Ab Juli 2016 kommt eine weitere Option dazu: eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Die Verzugspauschale konnten bisher nur Arbeitnehmer fordern, deren Arbeitsvertrag nach dem 28. Juli 2014 geschlossen wurde. Ab Juli dieses Jahres gilt es auch für alle älteren Arbeitsverträge.
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Hinreissend wie der "kleinen Drecksau" von Lohnempfängern immer wieder seine Rechte vor Augen gehalten werden. Angewandt, hat es natürlich fast ausnahmslos negative Auswirkungen.
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„In dem Fall könnte dann das Arbeitsverhältnis auf dem Spiel stehen.”
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Aber theoretisch ist das möglich .... theoretisch kann man auch einem Sesselpuper das Kissen unterm Arsch weg ziehen, er kann dennoch genüsslich in seinen ergonomischen Bürostuhl furzen.