Das irgendwem eine Abfindung zusteht, ist ein weitverbreiteter Irrglaube. 
Sicherlich mag man bei dem Thema Bank als Arbeitgeber an grosse Portemonnaies denken, jedoch gibt es auch andere Unternehmensformen. 
Und je nach wirtschaftlicher Situation gibt es auch GAR KEINE Abfindung. 
Wenn das geld verraucht ist, ist jeglicher Anspruch ...hui und weg. 
Das muss im Rahmen einer Pruefung sicherlich auch so dargstellt sein. 
Als Bitte nicht solche Ammenmaerchen als irgendwo verbrieft im Kopf behalten. 
Ansonsten , wenn noch Abfindungen zu Diskussion stehen, werden es im Regelfall ~ 1 Nettogehalt pro Jahr, wie erwaehnt , gefeilscht. 
Wenn der Proband anerkannt Behindert gewertet ist, kann er auch ueber den Landschaftsverband die noetige rechtliche Unterstuetzung in Anspruch nehmen. 
Die sind da schon sehr bemueht , die Moeglichkeiten auszuloten, die ein Arbeitgeber noch einmal ueberdenken sollte und unterstuetzen auch den Probanden mit Rat und Tat.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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