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Ungelesen 11.02.16, 09:54   #16
Caplan
Master of Desaster
 
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Nach Abzug der moeglichen abzuege, seitens des Staates,
kann derjenige sicher auch favorisiert seine Schuldverpflichtungen senken.
Es gibt keine Vorgabe, das er das erhaltene Geld / Restbetrag zu seiner Lebensunterhaltung verwendet, in Bezug zu moeglichen ARGE-Leistungen.
Nur sollte das auch zeitnah geschehen um das Verfahren auch glaubhaft zu machen.

Mietfrei wohnen, darf ich mir wie vorstellen?
Solange derjenenige noch Lasten auf seiner Immoblie hat, entspricht die Rueckzahlung einer mietaehnlichen Zahlung..;sprich Tilgung?!?!?

Wenn am Ende die Zahlen gegeneinander sprechen, gibt es letztendlich 2 wesentliche Moeglichkeiten:
er geht in die Insolvenz; das Haeuschen ist weg.

Die ARGE gibt ihm einen Wohnraum vor, angemessen nach seiner Lebenssituation..( siehe Single..verheiratet Kinder usw.)
Dazu muss er wohl oder uebel auch sein Haus opfern, da er mitttelfristig der Insolvenz wieder begegnen wuerde.
Ein daraus moeglichweise generierter Ueberschuss, dient dann vorerst wieder der eigenen Lebenserhaltung /unterhaltung, vor Leistungsanspruch.

Letzter moeglicher Paragraph waere; die Arge zahlt im sein Haeusschen, wenn berechtigterweise ein Wohnraum zur Miete anderweitig mind. genauso teuer oder sogar teurer wuerde. Diese Verfahrensweise ist in den letzten Jahren erst entstanden. ( so z.B . Familie mit 2 Kinder und Haus; was aber auch nicht unendlich geht, wenn die Kinder spaeter aus dem Haus sind).
Da man den Umstand und die Zahlen hier nicht kennt und auch nicht kennen muss , sind das auch nur Leitlinienen. Pruefbar bleibt es immer durch den Leistungsgeber und einer vielleicht Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Streitfall
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