Ja, früher war es auch so, das eine Teil der abfindung komplett steuerfrei war und der Rest zu 50% des normalen Steuersatzes versteuert wurde.
Die Zeiten sind vorbei, es gibt zwei Berechnungsmethoden, nach der Fünftel-Regelung und die andere weiss ich nicht mehr.
Google hilft dir, umzählige Steuerrechner im Netz zu finden für Abfindungszahlungen. Im Falle von Schwerbehinderung kann es sein, das da evtl. andere Regelungen gelten.
Da hilft sicherlich eine Anruf beim Finanzamt oder dem Steuerberater oder Steuerhilfeverein ( wenn man dort Mitglied ist )
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