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Ungelesen 02.02.16, 01:30   #7
zero_tolerance
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Genau andersrum - die älteren werden zuletzt gekündigt! Zuerst kommen die neuen und jungen ohne Familie usw. und dann wird immer weiter nach hinten gearbeitet... u.a. wird zumindest angenommen, dass die jüngeren schneller neue Arbeit finden, aufgrund der geringeren Betriebszugehörigkeit ist die Abfindung bei einer KÜNDIGUNG geringer,.........................

Einsparungen können ein Kündigungsgrund sein - wenn aufgrund der gegebenen Strukturen die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, muss und darf das Unternehmen Einsparungen vornehmen, um die Wirtschaftlichkeit herzustellen. Wenn eben dies belegt ist, kann kein Gericht sagen, du musst die Leute weiter beschäftigen.

Die Behindertenquote legt per Gesetz fest, dass bei Unternehmen ab 20 Arbeitnehmern mindestens 5% der Beschäftigten aus behinderten bestehen müssen ODER eben ein bestimmter Betrag als "Strafe" bzw. zum "Freikaufen" gezahlt werden muss. Gerade bei kleinen Betrieben wird eher die Strafe in Kauf genommen, ja größer das Unternehmen desto höher die Quote - da kann es auch vorkommen, dass 10% oder mehr der Belegschaft aus behinderten besteht (unabhängig des Gesetz).

Das mit dem Aufhebungsvertrag hast du aber scheinbar nicht verstanden - das hat mit "durchkriegen" nichts zu tun. Keine der beiden Parteien kann die andere dazu zwingen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben - das muss freiwillig geschehen.

ZWANG / EINSEITIG = Kündigung

BEIDERSEITIGES EINVERSTÄNDIS = Aufhebung, der Vertrag macht es rechtlich bindend.

Bsp.: Der Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und zusätzlich Kündigungsschutz wegen einer Behinderung oder Schwangerschaft. Der Arbeitnehmer bringt dem Unternehmen aber nichts bzw. verursacht mehr Kosten (Gehalt,...) als er bringt (erwirtschaft) oder Kostet nur und bringt nichts.

Vereinfacht gesagt, schaut das Unternehmen nun, was am "billigsten" ist. Die Weiterbeschäftigung, die Kündigung,......

Dabei kommt dann z.B. raus:

Behalten wir den Angestellten bis zur Rente (Gehalt, Sozialabgaben,...): 1 Million
Kündigen wird dem Angestellten (Gericht, Abfindung,...): 0,9 Millionen
...

Beides also sehr teuer für das Unternehmen... Also gehen Sie zum Arbeitnehmer und sagen:

Wenn du freiwillig gehst und deinen Anspruch auf den Job freiwillig aufgibst (Aufhebung) geben wir dir dafür 0,5 Millionen. Das halten wir im einem Vertrag fest damit jeder bekommt, was abgemacht ist.

Als Folge muss das Unternehmen weniger zahlen als die anderen Möglichkeiten Kosten, und der Arbeitnehmer bekommt das Geld sofort und findet vielleicht sogar wieder einen Job, wodurch er schlussendlich mehr Geld bekommt, als er beim Unternehmen bis zur Rente verdient hätte. Er hat ja die Abfindung und bekommt durch seinen neuen Job wiederum Gehalt.

Theoretisch eine Win-Win-Situation. In der Praxis bekommt der Mensch allerdings keinen neuen Job, bekommt durch den Aufhebungsvertrag kein Arbeitslosengeld, muss sich privat Krankenversichern,........... und merkt nach einiger Zeit, dass die Idee mit dem Aufhebungsvertrag sch***** war und nur das Unternehmen dadurch einen Vorteil hat
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