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Ungelesen 01.02.16, 20:30   #3
Rumplestilskin
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Also, die Kündigung eines Schwerbehinderten ist nicht einfach. Falls er keine 50 Prozent hat, sollte er sich schnell mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und mit dem Hinweis auf die anstehenden Kündigungen eine sogenannte Gleichstellujng beantragen (das setzt eine Behinderung von mindestens 30 Prozent voraus). Das ist nicht ganz mein Fachgebiet, aber auch eine Klage vorm Arbeitsgericht ist eine gute Möglichkeit.

Der Arbeitgeber muss erst einmal dem Betriebsrat erklären, wem warum gekündigt werden soll, da das mitbestimmungspflichtig ist. Je nach Umfang (Anzahl) der Kündigungen ist auch ein Sozialplan erforderlich, der Dinge wie eine Abfindung regelt.
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