@DonDenito:
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend mit Datum der ersten Forderung des Rechtsanwaltbüros.
Die Verjährung wird unterbrochen, durch Einleitung eines Mahnverfahrens oder Klage bei Gericht.
Habe den ganzen Käse auch schon durch gemacht. Sollten noch Bettelbriefe kommen, nicht zahlen, nur lesen, zur Seite legen und (vorerst) vergessen
Greetz
Merlin