Okay, da muss ich dir zu stimmen.
Das ist die Regelung vom 29.11.1961 so festgehalten.
Würde auch nicht geändert.
Das kuriose dabei. 8Stunden darf man nicht überschreiten, aber der Arbeitgeber kann und darf die Arbeitszeit auf 6 Monaten bis 10 Stunden pro Tag (auch wenn es Überstunden sind) aufstocken.
Das wiederum findet man sehr häufig bei Gartenbetriebe vor. (In der Saison von März bis Mai und dann´nochmal September bis November bzw. Dezember)
Da schreit jedoch kein Hahn dabei. wenn es mal 10 oder 12 Stunden pro Tag sind.
Dien Regelung besagt dennoch, max 8 Stunden Pro Tag, kurzfristig bis max. 10 Stunden.
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
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