Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 01.11.15, 07:20   #11
tanjian
Erfahrener Newbie
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 114
Bedankt: 1.810
tanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punktetanjian leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 55224616 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von Racer X Beitrag anzeigen
Habe das an die Firma also ohne natürliche Person als Empfänger gesendet. Trotzdem sollte die Spalte nicht mit "Postanahmestelle" ausgefüllt werden, sondern eben mit dem Namen desjenigen der es empfangen hat (meine meinung). Dafür zahle ich doch auch die Mehrkosten des Einschreibens
Die Mehrkosten zahlst du für die schriftliche Bestätigung der Zustellung an den von dir gewünschten Empfänger. Da der gewünschte Empfänger in diesem Fall ja anscheinend eine Firma war, darf die Sendung automatisch dem von der Firma benannten "Postempfangsbeauftragtem" übergeben werden. Das wurde in diesem Fall auch getan und dir mit dem Rückschein bestätigt. Allerdings bekommst du in keinem Fall die persönlichen Daten dieses Beauftragten (geht im "privaten" Bereich ja auch nicht: du kannst kein Einschreiben mit Rückschein mit dem Empfängernamen "Bewohner des Hauses" an eine private Adresse schicken und dann hoffen, dass du von der Post den Namen des Bewohners zurück bekommst).

Wie die Vor-Poster schon erwähnt haben: ein Einschreiben mit Rückschein an eine Firma schützt nicht vor einem Firmen-internen Verlust. Hängt also alles davon ab, was du mit dieser bestätigten Zustellung erreichen wolltest: ging es nur darum, dass du einen Zustellbeleg hast, ist alles in Butter (kurz der Hinweis: da hätte dann bei der Firma sogar das Einwurf-Einschreiben gereicht). Wenn du einen Beleg brauchst, dass die Sendung an eine ganz bestimmte Person ausgeändigt wurde, brauchst du (neben dem Namen des Empfängers) die Verfügung "Eigenhändig".
tanjian ist offline   Mit Zitat antworten