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Ungelesen 09.10.15, 18:21   #6
michagehrden
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Zitat von Prince Beitrag anzeigen
Wäre der Schlagstock in einem Rucksack gewesen, dann wäre die Sachlage wieder ganz anders.
Sofern der Rucksack verschlossen ist, ist es transportieren sonst gilt es als zugriffsbereit. Reissverschluss zuziehen ist nicht ausreichend, dieser muss gegen öffnen mittels eines Vorhängeschlosses oder mit einem Kabelbinder verschlossen werden. Gilt auch bei sonstigen frei erwerbbaren Waffen, dass diese nur verschlossen transportiert werden dürfen.
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Micha
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