Wenn man die Quelle mal genau liest, dann stellt man fest,daß die Klage nicht wegen des PC-Alters abgelehnt wurde,sondern weil der Beklagte die sogenannte Störerhaftung entkräften konnte. 
Selbst wenn ein Richter tatsächlich das Alter das PCs als Ablehnungsgrund heranziehen sollte,müsste man wohl mit einer Berufung rechnen, weil ja nicht die mögliche Benutzung des Spiels abgemahnt wurde,sondern dessen Verteilung via Filesharing...und das geht auf auf PCs,die zu schwach sind,um das Game zu zocken.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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