Habe auch mal eine Noobfrage:
Wenn man (rein hypothetisch) einen (uploaded)-Link zu einer TV Serie anklickt, bekommt man in der Regel die Möglichkeit zb. 4-5 rar-Dateien herunter zu laden.
Jede Datei für sich wäre nur Datenmüll.
Nur alle Dateien zusammen würden mit entsprechenen Passwort und einem entsprechenden Entpackungs-Programm eine TV-Serie ergeben.
Wie sehen denn dabei die rechtlichen Gegebenheiten aus?
Wäre es bereits eine Urheberrechtsverletzung, wenn man 1 bzw. alle Rar-Datein herunter läd?
Wie gesagt, Datei XXX-3.rar wäre alleine völlig wertlos.
Auch wenn man alle Dateien zusammen hat, müsste doch erst Nachgewiesen werden, das man sie auch mit dem ensprechenden Passwort und dem entsprechenden Program entpackt hat.
Diese Frage bezieht sich nur auf das Downloaden.
Vielleich weis ja Jemand eine Antwort, auf diese Frage.
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