Deinen extrem unnötigen Beitrag hättest du dir beim besten Gewissen sparen können. Das Adressregister bleibt bei 32bit. Das man mit Hardware und Software Workarounds die Grenze des maximal möglichen benutzbaren RAM umgehen kann ist mir klar, doch das hat nichts mit der Adressierung zu tun die weiterhin bei 32bit und damit maximal 4GiB bleibt. Ich empfehle dir in Zukunft, wenn dein Wissen aus Wikipedia stammt vorher zu kontrollieren was geschrieben wurde und auf den genauen Wortlaut zu achten. Es steht in keinster Weise das es nicht möglich ist mit einem 32bit Betriebssystem mehr als 4GiB zu verwenden, sondern das Windows maximal 2^32 Zustände adressiert was trotz Hard- oder Software Workaround vollkommen korrekt ist.
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