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Ungelesen 06.12.14, 13:02   #7
Katzenfisch
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Glaube eher, dass hier Betrug statt Diebstahl in Frage kommt.

Diebstahl:

Zitat:
1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er hat den Key ja erstmal bezahlt, ihn also nicht direkt "wegenommen", und er hatte zum Zeitpunkt des Kaufs auch noch nicht die Absicht, rechtswidrig zu handeln.

Die Definition von Betrug passt dagegen perfekt:

Zitat:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
-er hat sich einen Vermögenvorteil verschafft (Geld zurück)
-er hat das Vermögen eines anderen geschädigt (Mediamarkt hat jetzt einen wertlosen Key, dessen erneuter Verkauf nicht möglich ist)
-Vorspielung falscher Tatsachen liegt vor (gefälschtes Schreiben vom Hersteller)
-Irrtum liegt ebenfalls vor, da MM im Glauben ist, dass der Key zurückgesetzt und damit wieder verkäuflich wäre
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