06.10.14, 18:57
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Klaus Kinksi
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Bis zu 300.000 Euro Strafe: Datenschützer drohen Dash-Cam-Nutzern
Zitat:
Kameras, die von der Windschutzscheibe aus das Geschehen vor dem Fahrzeug filmen, erfreuen sich großer Beliebtheit. Datenschützer setzen jetzt aber ein deutliches Zeichen gegen die sogenannten Dash-Cams: Wer Aufnahmen veröffentlicht, soll tief in die Tasche greifen.
Teure Action-Aufnahmen
Viele Internet-Nutzer kennen sie: die Aufnahmen von teilweise erstaunlichen Ereignissen, die Dash-Cam-Besitzer auf den Straßen dieser Welt festhalten. Vor allem in Russland sind viele Autofahrer nicht mehr ohne die kompakten Windschutzscheiben-Kameras unterwegs. Einer der Gründe: Mit den Aufnahmen lässt sich im Zweifelsfall einwandfrei nachweisen, wie sich ein Unfall ereignet hat.
Die Nutzung der Dash-Cams ist in Deutschland dagegen sehr umstritten. Aktuell gibt es hierzulande noch keine letztgültige Gerichtsentscheidung, die den Einsatz von Dash-Cams in Autos regeln würde. Im Gegenteil: bisher sorgen widersprüchliche Urteile für eine undurchsichtige Situation. Zuletzt hatte im August das Ansbacher Verwaltungsgericht versucht, die Rechtslage rund um die Autokameras zu klären.
Ein Autofahrer hatte geklagt, da ihm vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht die Nutzung einer Dash-Cam untersagt worden war. Das Gericht teilte zwar die Auffassung, dass Aufnahmen aus Dash-Cams gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen können. Die Landesbehörde müsse aber einen rechtlichen Rahmen für die Verwendung von Dashcams definieren. Der Bescheid gegen den Autofahrer wurde aufgehoben.
Neues vom zuständigen Amt
Am heutigen Montag hat jetzt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) auf das vom Ansbacher Verwaltungsgericht gefällte Urteil reagiert und angekündigt, dass Nutzer von Dash-Cams in Zukunft unter bestimmten Umständen heftig zur Kasse gebeten werden können. Demnach sei es auch nach der Meinung des Verwaltungsgerichts unzulässig, Aufnahmen mit dem Ziel anzufertigen, sie "bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln, sei es durch Veröffentlichung im Internet auf Youtube, Facebook oder anderen Plattformen oder auch durch Weitergabe der Aufnahmen an Polizei, Versicherung oder sonstige Dritte".
Nach dieser Auffassung ist das BayLDA als Datenschutzbehörde immer dann zuständig, wenn Autofahrer solche Aufnahmen veröffentlichen. Im Rahmen dieser Überlegungen teilt die Behörde mit, dass man in Zukunft genau überprüfen werde, ob der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist, wenn Autofahrer "die mit ihrer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder ähnliche weitergeben oder im Internet veröffentlichen". Derartige Verstöße können mit bis zu 300.000 Euro Strafe geahndet werden.
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Quelle
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