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Ungelesen 19.09.14, 10:40   #7
jesserl
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Hallo offliNe.,
Du sprichst von einer Kautionsbürgschaft, eine Bürgschaft über die monatlichen Miete gibt es so nicht. Bei einer Kautionsbürgschaft ist der maximale Schuldnerische Betrag auf drei Nettokaltmieten festgelegt. Also z.B. die Kaltmiete beträgt 400€, d.h. der Bürge muss mit maximal 1200€ bürgen. Alles was darüber liegt wird (versucht) direkt beim Mieter einzutreiben. Ausserdem darf der Vermieter beim Mietverzug die ausserordentliche Kündigung aussprechen.
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