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Ungelesen 11.08.14, 13:53   #4
trueffelsucher
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Hallöle,
der Fall ist juristisch eindeutig:
Der Verkäufer hat seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag noch nicht komplett erfüllt (Lieferung des Hauptschlüssels).
Um die Voraussetzungen zur Geltendmachnung von Schadenersatz zu schaffen, musst Du ihn in Verzug setzen und das geht wie folgt:

--> Einwurfeinschreiben (nicht Einschreiben gegen Rückschein) mit folgedem Text:

" Ich fordere Sie hiermit auf, den Haupschlüssel zu dem mir verkauften PKW ....... (hier Typenbezeicnung Kennzeichen usw eintragen) bis spätens zum .....(hier ein konkretes Kalenderdatum, ca. 10-14 Tage nach Absendedatum eintragen!!!) an mich zu übergeben.
Nach erfolglosem Fristabaeuf werde ich die Nachlieferung des Schlüssels ablehnen u. Schadenersatz verlangen"

Da der Verkäufer angibt, im Besitz des Schlüssels zu sein, besteht der Schadenersatz hier in den Kosten für 2 komplett neue Schlüssel mit anderer Codierung. Diese Kosten bezahlst Du erst einmal selbst und musst sie beim Verkaufer einklagen, wenn der nicht freiwillig bezahlt. Selbst wenn Du einen solchen Prozeß gewinnst, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen, wenn beim´ Verkäufer "nichts zu holen ist". Lass einen solchen Prozeß auf jeden Fall über einen Anwalt führen. Eine solche Klage musst Du nicht gleich nach Ablauf der von Dir gesetzten Frist machen lassen, langes Warten bringt aber auch nichts, nutze die Zeit, um dem Verkäufer parallel zu dem Brief noch telefonisch Druck zu machen, Dein Ziel muss ja sein, den Hauptschlüssel zu bekommen, ohne selbst Geld für neue Schlüssel ausgeben zu müssen.


Überleg´ auch mal, eine KfZ-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Für reinen KFZ-Rechtsschutz (KFZ-Vertragsstreitigkeiten u. Owi-Sachen, rote Ampel usw.) kostet das jährlich zwischen 65-100€ bei den günstigsten Anbietern. Falls ja, schließ´ auf jeden Fall einen Vetrag OHNE Selbstbeteilung ab, sonst lohnt sich die Sache nicht. Den hier streitigen Fall kannst Du rückwirkend leider nicht mehr versichern.


Informiere auf jeden Fall Deine KFZ Versicherung über dieses Sache, wenn Du Teilkasko, also Diebstahl versichert hast. Die Vers. verlangt in einem solchem Fall als erstes die Vorlage SÄMTLICHER ORIGINAL Schlüssel, die vom Hersteller mit dem Neuwagen ausgeliefert wurden (möglicherweise sind das hier sogar mehr als 2 gewesen)

Ich wünsche Dir gutes Gelingen
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