Was trotzdem aufgrund gesetzlicher Grundlage fehlerhaft ist! Die Heizkostenverordnung sieht hierzu eindeutig den Betrieb eines Messgerätes vor.
Siehe: § 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung Abs. 2
Zitat:
|
Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. [...]
|
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html