Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 01.03.14, 15:03   #2
321meins
Ex-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 454
Bedankt: 220
321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte
Standard

Wurden denn beim Einzug in die Wohnung die Zählerstände abgelesen und dokumentiert?

Zudem solltest du dir angewöhnen, wichtige Korrespondenz per Post abzuwickeln und nicht per Telefon oder Email.
Du hast als Mieter einen Anspruch auf anteilige Verbrauchserfassung. Mit diesem Anspruch solltest du dich auch nochmal schriftlich an deinen Vermieter wenden.
Selbstverständlich können auch in der Nebenkostenabrechnung nur Kosten abgerechnet werden, die nachweislich auf deinen Anteil abfallen.
321meins ist offline   Mit Zitat antworten