Wurden denn beim Einzug in die Wohnung die Zählerstände abgelesen und dokumentiert?
Zudem solltest du dir angewöhnen, wichtige Korrespondenz per Post abzuwickeln und nicht per Telefon oder Email.
Du hast als Mieter einen Anspruch auf anteilige Verbrauchserfassung. Mit diesem Anspruch solltest du dich auch nochmal schriftlich an deinen Vermieter wenden.
Selbstverständlich können auch in der Nebenkostenabrechnung nur Kosten abgerechnet werden, die nachweislich auf deinen Anteil abfallen.
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