Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 21.12.13, 19:54   #5
zero_tolerance
Ist öfter hier
 
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 219
Bedankt: 261
zero_tolerance jagd Aligatoren in braunen Gewässern! | 471 Respekt Punktezero_tolerance jagd Aligatoren in braunen Gewässern! | 471 Respekt Punktezero_tolerance jagd Aligatoren in braunen Gewässern! | 471 Respekt Punktezero_tolerance jagd Aligatoren in braunen Gewässern! | 471 Respekt Punktezero_tolerance jagd Aligatoren in braunen Gewässern! | 471 Respekt Punkte
Standard

Ich bekomme langsam Angst, ob Personalmanagement der einzige Kurs war, in dem ich aufgepasst habe...

ALSO...

Dein Boss kann dir deinen Urlaub nicht genehmigen/verwehren aus:

1. ZWINGENDEN Betrieblichen gründen (welche er dann aber auch nennen MUSS)

2. Aus sozialen Gründen (soziale Belange der Mitarbeiter - also Eltern sollten Urlaub haben, wenn die Kinder Ferien haben... usw.)

Er kann dir weiter vorschreiben, wie der Urlaub gestückelt ist - wieder aus ZWINGENDEN Betrieblichen gründen (...)

ABER

Mit Geld darf der Erholungsanspruch nicht ausgeglichen werden (Steht im Bundesurlaubsgesetz - und da ein Gesetz über Tarifverträgen usw. steht, da Tarifverträge nur gelten, wenn sie VORTEILE gegenüber dem Gesetz bringen, ist das SICHER so).

Einzige Ausnahme ist:

Wenn wegen Kündigung etc. keine Zeit gegeben ist, den restlichen Urlaub zu nehmen, darf/muss er ausgezahlt werden

Also wenn du deinem Chef zu blöd kommst und noch auf Probe bist, bekommst ihn auch ausgezahlt xD
zero_tolerance ist offline   Mit Zitat antworten