Hallo Speedy Tom,
1.) Deinem Opa steht ein Aussageverweigerungsrecht zu. Wenn dein Opa eisern schweigt, müssen die Leute der Verfolgungsbehörde sich auf den Weg machen, um dich zu ermitteln. In der Regel kommen die nur 1x, jedenfalls ist das in meiner Stadt so (liegt in NRW)....außer du bist ein Intensivtäter, dann ist es eine besondere Herausforderung für Sie, quasi dich zu "Erlegen".
Ich hoffe, dass du nicht mit deinem Opa zusammen unter einem Dach lebst, denn dann mußt du besonders vorsichtig sein.
2.) Auf den Anhörungsbogen braucht dein Opa nicht zu reagieren. Anschauen-zur Seite legen und vergessen.
3.) Die Verjährungsfrist verlängert sich nur von 3 auf 6 Monate, wenn die Verfolgungsbehörde, schriftlich, auf einem Laufzettel vermerkt hat, wann sie deinem Opa den Anhörungsbogen zugesandt hat. Hierzu reicht, nach BGH ein handschriftlicher Vermerk. Die Auskunft darüber, erhälst du nur über einen RA.
4.) Du hast eine sehr gute Chance, heil aus dieser Nummer heraus zu kommen
5.) Wie du siehst, liegt es in der Hand deines Opas, dir bei zu stehen. Zuletzt bleibt noch die Frage: Was kann deinem Opa schlimmstenfalls passieren? Nicht sehr viel: Es kann ihm von der Straßenverkehrsbehörde ein Fahrtenbuch auferlegt werden (in der Regel 1 Jahr). In meiner Stadt werden regelmäßig Fahrtenbücher auferlegt ,bei eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h und mehr, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Aber das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
6.) Glaube mir, es funktioniert. Wenn dein Opa nicht sehr bewandert in diesen rechtlichen Dingen ist, sollte er einen RA einschalten.
Zu mir hat mal ein Rechtsanwalt gesagt: Schweigen ist erste Bürgerpflicht und dann RA einschalten.
In diesem Sinne viel Glück
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