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Ungelesen 30.10.13, 20:00   #19
theodosorius
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Zitat:
Zitat von ckjthedogmaster Beitrag anzeigen
Shit happens.... wenn man dann nichtmal weiß, mit wem man denn einen Vertrag geschlossen hat....
ef
Auch auf die Gefahr hin, dass ich das hier falsch verstehe, aber willst du damit sagen, dass die Widerrufsfrist bei schriftlichen Verträgen und bei mündlichen Verträgen (in Form eines Telefonanrufs!) zu unterschiedlichen Zeiten zu laufen beginnt?

Ist nämlich nicht so.

@ Grandy:
Keine Sorge. Wenn du den Brief hast, dann hast du noch 14 Tage Widerrufsrecht. Das machst du dann per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn die behaupten wollen würden, dass du den Brief früher bekommen hättest, tragen sie die Beweislast, also keine Sorge - sollte es jemand persönlich vorbei bringen oder per Einschreiben kommen (was nicht der Falls ein wird), reagierst du eben direkt, wie gesagt am besten selbst per Einschreiben.

Das Ganze kannst du auch nachlesen in den §§ 312d, 355 BGB.
Wie Rakushi schon sagte: Für den Fristbeginn gilt wieder Art 246 BGB.

@Rukashi: Studiert du Jura? Interessierst du dich dafür? Man findet dich immer in diesen Threads ;-)
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