Hallo, Trolli -
- Du weisst nicht, wer Dich angerufen hat;
- Du weisst nicht, was Du gekauft hast;
- Du erinnerst Dich, dass es eine Kundenkarte gewesen sein könnte;
- Du findest heraus, dass es eine Versicherung gewesen sein könnte
Aber Du weisst ganz sicher, dass man Dich abgezockt hat?
Mal ehrlich, was hast Du genommen, bevor Du ins Bett gegangen bist? Oder nach dem Aufstehen?
Verträge im Fernabsatz sind schriftlich zu bestätigen. Ob man Dir eine Versicherung ohne Beratungsprotokoll verkaufen kann, bezweifle ich. Das Beratungsprotokoll kannst Du übrigens nicht mündlich unterschreiben.
Dann solltest Du Dir das mal durchlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
Gruss,
YaGru