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Zitat von leveldn
Stimmt auch nur bedingt.....bei uns ist es zumindest so das die Polizeibehörde der Kreis- und nicht der Stadtverwaltung angegeliedert sind. Eine Kommunalbehörde ist also keine Polizeibehörde im rechtlichen Sinne.
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Stimmt auch nur bedingt. Es ist tatsächlich möglich, Ortspolizeien auf Gemeindeebende einzurichten, wenn dies in der jeweiligen Landesverfassung vorgesehen ist. Diese ist auch "Polizei" im rechlichen Sinne. Polizei in diesem weiten Sinne ist jede Behörde, die Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnimmt, so werden z.B. die Begriffe Bauaufsichtsbehörde und Baupolizei synonym verwendet. Der Polizeibegriff ist daher unabhängig von der Rechtsträgerschaft. Auch man landläufig von "Polizei" spricht und i.d.R. nur die (uniformierte) Vollzugspolizei in Trägerschaft der Bundesländer meint. Freilich gibt es Unterschiede in Laufbahn, Ausbildung, Ausrüstung und Umfang der Befugnisse.
Die Frage wer jetzt eigentlich "Polizeibehörde" in diesem Sinne ist schwer zu beantworten, da die Begriffe Länderübergreifend nicht einheitlich verwendet werden. Z.T. sind damit die erwähnten kommunalen Sicherheitsbehörden gemeint, z.T. werden aber auch die der Polizei im Vollzugsdienst übergeordneten Behörden gemeint, etwa die Landesinnenministerien. In deinem Beispiel spricht aber mehr für für ersteres